Viele der uns übergebenen Spenden und ein großer Teil der Hinterlassenschaften sind von den Erblassern jeweils mit Auflagen verbunden worden, die Mittel für bestimmte Vorhaben oder Bereiche im Tierpark oder Zoo zu verwenden. Allen Spendern und denen, die zu Lebzeiten bei der Abfassung ihres Testamentes entsprechende Verfügungen zugunsten des Fördervereins von Tierpark oder Zoo Berlin getroffen haben, danken wir für ihre Zuwendungen und die damit zum Ausdruck gebrachte Anerkennung unserer Arbeit. Wie bisher werden wir uns darum bemühen, dieses zum Ausdruck gebrachte Vertrauen zu rechtfertigen und den Tierpark sowie den Zoo in Berlin weiter auf dem gewohnten hohen Stand zu halten. Bei ständig verringerten Zuschüssen durch das Land Berlin werden wir insbesondere bei der Finanzierung von Investitionen auch in der Zukunft in zunehmendem Maße auf die Unterstützung von dritter Seite, also auf Spender und Nachlassgeber angewiesen sein. Da wir keine hauptamtlichen Strukturen haben, ist gewährleistet, dass die Spenden zu 100 Prozent in die Förderung der Hauptstadtzoos fließen.
Wenn Sie nicht online spenden wollen, können Sie die Arbeit der Hauptstadtzoos - Tierpark Berlin und Zoo Berlin - auch durch eine Banküberweisung unterstützen:
Commerzbank Berlin Kto. 912 900 800 BLZ. 120 400 00
Sie können aber auch durch einen Anruf 5 Euro spenden: Spendenhotline: 09001 000 576
Spendenquittung
Spenden an den Tierpark Berlin oder den Zoo Berlin sowie an die Gemeinschaft der Förderer von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e. V. sind steuerabzugsfähig. Seit dem 1. Januar 2002 akzeptieren Finanzämter im vereinfachten Spendennachweisverfahren bei Zuwendungen, die den Betrag in Höhe von 100,- Euro nicht übersteigen, den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts in Verbindung mit dem Nachweis über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer. Durch den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin vom 25.05.2001, St.-Nr. 602/51062, ist der Förderverein von Tierpark Berlin und Zoo Berlin als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStrG. von der Körperschaftssteuer befreit. Wir bestätigen, dass Ihre Spende für den Ankauf von Tieren, die Tierpflege, Tier- und Artenschutz, zoologische Maßnahmen bzw. für die Erhaltung und Erweiterung des Tierpark und des Zoo Berlin verwendet wird.